Ersatzcrew am Flughafen ist Pflicht

Eine Verspätung von über drei Stunden ist mit einem annullierten Flug gleichzusetzen

Von Marion Selzer
29. November 2011

Dass eine Ersatzcrew am Flughafen wichtig ist, ist jeder Fluggesellschaft klar. Dies gilt besonders dann, wenn abzusehen ist, dass personelle Verstärkung vonnöten sein wird. Das Landgericht Frankfurt hat nun entschieden, dass Fluggäste bei einer Verspätung von über drei Stunden einen Entschädigungsanspruch haben, wenn die Verspätung durch einen Personalmangel ausgelöst wurde.

9,5 Stunden Verspätung tragbar?

In der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht über den anliegenden Fall. Am Frankfurter Flughafen traf ein Flugzeug aus Indien mit satten 9,5 Stunden Verspätung ein. Wie geplant gab es in der Türkei einen Zwischenstopp um eine Bahre für einen erkrankten Fluggast einzubauen, wofür bereits eine Stunde mehr eingeplant wurde.

Allerdings startete das Flugzeug schon in Indien mit einer Stunde Verspätung, so dass die bis dahin an Bord befindliche Crew ausgewechselt werden musste, um die Einhaltung der Grenzen von erlaubten Dienstzeiten nicht zu überschreiten. Die Ersatzmannschaft musste aber erst eingeflogen werden, dadurch verzögerte sich der Abflug in der Türkei um weitere Stunden. Die Richter aus Frankfurt waren der Ansicht, dass die Airline dies hätte vermeiden müssen und gaben den betroffenen Fluggästen einen Anspruch in Höhe von 400 Euro.

Die EU-Verordnung für Fluggastrechte

Als rechtliche Stützte diente dem Landgericht Frankfurt die EU-Verordnung für Fluggastrechte, in der geschrieben steht, dass eine Verspätung von über drei Stunden mit einem annullierten Flug gleichzusetzen ist und bei einem solchen steht den Passagieren ein Ausgleich bis zu 600 Euro zu.

Nur wenn außergewöhnliche Umstände für die Verspätung oder die Annullierung verantwortlich seien und die Fluggesellschaft alle für sie zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung der Probleme unternommen habe, erlischt dieser Anspruch.

Im konkreten Fall hätte die Airline jedoch vorsorglich eine Ersatzmannschaft in die Türkei schicken können. Schließlich war der Airline der kleine Zeitpuffer bekannt, sodass die Problematik abzusehen war.