Fluggesellschaften Air Berlin und Condor klagen gegen Flugverbot nach Vulkanausbruch
Der Grímsvötn in Island erlangte im Frühjahr 2011 europaweite Bekanntheit, als der Ausbruch des Vulkans teilweise den Flugverkehr lahmlegte. Auch in Deutschland mussten auf Veranlassung der Deutschen Flugsicherung (DFS) für einige Stunden Maschinen am Boden bleiben. In den Flughäfen Berlin, Hamburg und Bremen war am 25. Mai 2011 das Fliegen zeitweilig nicht gestattet. Die Aschewolke des Grímsvötn, so die DFS, hätte die Flieger und ihre Insassen gefährden können.
Nun haben die Fluggesellschaften Air Berlin und Condor vor dem Darmstädter Verwaltungsgericht eine Klage gegen diese Entscheidung eingereicht. Sie halten die damalige Maßnahme für überzogen. Prozessgegner der Airlines ist die Bundesrepublik Deutschland, die für die Flugsicherung verantwortlich ist. Um Schadenersatz geht es bei dieser Klage vor dem Verwaltungsgericht jedoch nicht, dies muss ein anderes Gericht entscheiden.