Fluggesellschaften fordern Mindestlöhne an Flughäfen

Für das Bodenpersonal an Flughäfen können sich die Fluggesellschaften eine Lohnuntergrenze vorstellen

Von Cornelia Scherpe
6. Dezember 2011

Noch immer gibt es keine Mindestlöhne an Flughäfen. Die Vertreter der an Flughäfen beschäftigten Arbeitnehmer haben daher die wohl auch berechtigte Sorge, dass es unter diesen Umständen auch in naher Zukunft weiter zu Lohndumping kommt. Namenhafte Fluggesellschaften fordern daher für Arbeiter am Airport feste Mindestlöhne.

Lohnuntergrenze für Bodenpersonal von Fluggesellschaften aus vorstellbar

Zwar sollen die Arbeiter über den Wolken weiterhin Teil der Liberalisierung sein, doch für das Bodenpersonal könnte man sich von Seiten der Fluggesellschaften eine Lohnuntergrenze vorstellen. Mit diesem Kompromissvorschlag wollen die Gesellschaften den Arbeitnehmervertretern entgegenkommen.

In die Mindestlöhne eingeschlossen wären dann

  • Gästebetreuer im Terminal,
  • die Arbeiter der Gepäckabfertigung und auch
  • Techniker, die alle Maschinen warten und betanken.

Eine Lohnuntergrenze sei hier angemessen, räumen die Fluggesellschaften ein und wollen die in ihren Augen sehr qualitative Arbeit nun vor Lohndumping schützen. Diese Einsicht kommt wohl gerade jetzt, da jüngst in Brüssel der EU-Kommision ein Entwurf vorgelegt wurde, der alle Flughäfen harmonisieren soll. Es soll also zum Beispiel zu einer gleichmäßigeren Verteilung der Lande- und auch Startberechtigungen kommen.

Arbeitnehmervertreter bisher nicht zufrieden

Ob der Streit zwischen den Fluggesellschaften und den Vertretern der an Flughäfen beschäftigten Arbeitnehmer durch eine neue Lohnuntergrenze geschlichtet wird, bleibt abzuwarten. Wirklich befriedigt sind die Arbeitnehmervertreter bisher nicht.