Frau erhält Unterhalt von ihrem Frauenarzt

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
29. Juli 2007

Eine Unachtsamkeit hat einem Gynäkologen eine ungewöhnliche "Patenschaft" eingebracht. Nach gerichtlichem Beschluss muss er Unterhalt für das Kind einer Patientin zahlen.

Da die Anti-Baby-Pille, die der Arzt der Frau jahrelang verschrieben hatte, ausgelaufen war, verschrieb er ihr ein neues Präparat. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass es sich dabei um ein Hormonpräparat handelte - die Frau wurde nach einiger Zeit schwanger.

Vor dem Oberlandesgericht in Celle wehrte sich der Arzt, indem er sagte, dass die Patientin den Beipackzettel hätte lesen können. Das Urteil besagte allerdings, dass der Patient dazu nicht verpflichtet sei.