Frau klagt gegen Teilchenbeschleunigungsverfahren - Furcht vor Weltkatastrophe
Weil sie eine weltweite Katastrophe durch die Versuche der Teilchenbeschleunigung befürchtet, hat eine Deutsche mit Wohnsitz in Zürich das Europäische Zentrum CERN verklagt. Die Klage wurde jedoch vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen.
Die Frau forderte die Einstellung der Versuche mit Teilchenbeschleunigern durch eine einstweilige Verfügung. Darin werden Protonen derart stark beschleunigt, dass eine Art Urknall nachgestellt werden kann. Dabei könne es nach Ansicht der Klägerin zur Entstehung von sogenannten schwarzen Löchern kommen, die einen Weltuntergang nach sich ziehen könnten.
Die Richter sehen in dem Protonenbeschleunigungsverfahren jedoch keine unzumutbaren Risiken für die Weltbevölkerung und wiesen die Klage ab.