Frau will Unfallverursacherin für Bandscheibenvorfall haftbar machen und scheitert
Als eine Frau aus Baden-Württemberg gerade in der Apotheke stand, wurde sie von einer anderen Kundin der Apotheke darauf angesprochen, dass gerade jemand einen Schaden an ihrem Fahrzeug verursacht hatte und es den Anschein machte, dass sich die Unfallverursacherin einfach entfernen wollte.
Auf diesen Schock hin, drehte sich die Frau sehr ruckartig um und erlitt einen schweren Bandscheibenvorfall. Sie verlangte von der Täterin nicht nur den Ausgleich für den Schaden am KFZ, sondern auch Schadensersatz für ihre körperliche Leiden.
Dieser wurde ihr jedoch von den Richtern des Oberlandesgericht Stuttgart verwehrt. Schließlich könne man die allgemeinen Risiken des Lebens nicht auf andere abwälzen.