Fristlose Kündigung bei mehrfacher unkorrekter Reisekostenabrechnung
Wenn ein Arbeitnehmer mehrfach eine unkorrekte Reisekostenabrechnung bei seinem Arbeitgeber einreicht, so kann dies ein Grund für eine fristlose Kündigung sein, wie auch jetzt die Richter beim Arbeitsgericht in Frankfurt entschieden.
Bei dem Fall hatte ein Arbeitnehmer in einer Spedition, der täglich von Rheinland-Pfalz nach Frankfurt eine Gesamtstrecke von 250 Kilometer zu fahren hatte, einfach bei seiner Abrechnung über die dienstlichen Reisekosten auch seine private Fahrten mit angegeben, was dann aber auffiel und weshalb der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter die fristlose Kündigung schickte.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Fahrtkosten-Betrug-kostet-Job-article1618871.html Abgerufen am 4. Oktober 2010