Frühjahrsputz in Haus und Garten - so beteiligen Sie das Finanzamt an den Kosten

Bis zu 5.710 Euro lassen sich möglicherweise von der Steuer absetzen, wenn Sie eine Hilfskraft beschäftigen

Von Dörte Rösler
10. März 2015

Ob Haus oder Garten - der Frühjahrsputz macht viel Arbeit. Wer eine Hilfskraft beschäftigt, kann aber einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurückbekommen. 20 Prozent vom Arbeitslohn und eventuell anfallenden Fahrkosten lassen sich direkt von der Steuerschuld abziehen.

Kosten splitten

Wer richtig sparen möchte, sollte die Kosten splitten. Die Höchstsumme für handwerkliche Leistungen beträgt derzeit 1200 Euro im Jahr.

Hinzu kommen 510 Euro, die sich für Minijobber absetzen lassen sowie anderweitige Dienstleistungen mit einem Maximalbetrag von 4000 Euro. Pro Haushalt addiert sich das auf 5710 Euro mögliche Steuerersparnis.

Was ist zu beachten?

Die Finanzbeamten schauen nicht nur auf die jeweiligen Leistungen, sie achten auch auf

  • die Wohnsituation und
  • die steuerliche Veranlagung.

Bei Paaren, die zusammen veranlagt werden, ist es gleichgültig, wer von beiden die Rechnungen einreicht. Die Höchstbeträge lassen sich pro Haushalt nur einmal nutzen.

Haben Ehegatten die Einzelveranlagung gewählt, können sie die Kosten jeweils nur zur Hälfte anrechnen lassen. Auf Wunsch lässt sich dies ändern, Betroffene sollten allerdings mit ihrem Steuerberater sprechen, welche Variante wirklich günstiger ist.