Frührente wegen Krankheit - wie sind die Voraussetzungen?

Von Dörte Rösler
4. Februar 2014

Früher in Rente - für die Einen ist es ein Traum, Andere zwingt die Krankheit zum Aufhören. Welche Anforderungen Arbeitnehmer erfüllen müssen, um in den Vorruhestand zu gehen, ist gesetzlich genau geregelt. Ohne ärztliches Gutachten klappt nichts, und Antragsteller sollten mit kräftigen Abschlägen rechnen.

Der Weg zur Frührente

Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen möchte, muss generell eine medizinische Prüfung absolvieren. Attestiert der Arzt, dass der Betroffene weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, hat er Anspruch auf vorgezogene Altersrente. Ist eine sechsstündige Berufstätigkeit möglich, kann man eine Teilerwerbsminderungsrente beantragen.

Voraussetzung für beide Rentenformen: der Antragsteller hat mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt - drei Jahre davon unmittelbar vor der Erkrankung.

Viele Beschäftigte werden dabei unfreiwillig in Frührente geschickt. Wenn die Krankenkasse sie auffordert einen Reha-Antrag zu stellen, müssen sie dies tun. Bescheinigt der Gutachter daraufhin, dass die Reha keinen Erfolg haben würde, gilt der Antrag automatisch für die Erwerbsminderungsrente.

Jede zweite Frührente wird heute wegen psychischer Erkrankungen ausgezahlt. Seit dem Jahrtausendwechsel ist die Zahl der Neuanträge mit dieser Diagnose um rund 25 Prozent gestiegen. Da die Frührentner durchschnittlich erst 49 Jahre alt sind, beziehen sie meist nur geringe Renten. 2012 lag der Schnitt in Westdeutschland bei 723 Euro monatlich. Im Osten waren es 698 Euro.