Führerscheinentzug bei Drogen
Wie der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim urteilte, muss man seinen Führerschein bei Drogenkonsum abgeben auch wenn die Blutprobe nicht von einem Richter angeordnet wurde. Bei dem Fall wurde ein Mann bei einer Verkehrskontrolle überprüft und bei der Blutuntersuchung, die Entnahme war ohne richterlichen Beschluss erfolgt, wurden Amphetamin und Cannabis festgestellt und daraufhin der Führerschein entzogen.
Der Mann ging vor Gericht, weil eben die Blutentnahme ohne eine Anordnung eines Richters erfolgt war, aber die Richter dort entschieden sich gegen den Mann, weil es unerheblich ist, ob eine richterliche Verfügung vorliegt. Wichtig ist nur, dass Dritte vor einem unfähigen Autofahrer geschützt werden, so ist auch schon bei einmaligem Drogenkonsum der Führerscheinentzug, außer bei Cannabis, rechtens.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Beifahrer-riskiert-Fuehrerschein-article1337046.html Abgerufen am 26. August 2010