Führerscheinentzug für notorischen Falschparker

Von Ingo Krüger
15. November 2012

Ein notorischer Falschparker aus Berlin muss seinen Führerschein abgeben. Dies hat das Verwaltungsgericht in der Hauptstadt entschieden (Az.: 4 L 271.12). 127 Parkverstöße und 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen in nur acht Monaten waren den Richtern zu viel. Auch ohne die nötige Anzahl von Punkten in Flensburg muss der Mann nun seine Fahrerlaubnis abgeben.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass der Mann mit seinem Verhalten seine Gleichgültigkeit gegenüber geltenden Verkehrsregeln zeige. Davon sei auszugehen, wenn - wie in diesem Fall - übers Jahr gesehen nahezu wöchentlich ein Verstoß anfalle.