Für Lungentransplantationen gelten neue Bewertungsrichtlinien
Nach dem alten Transplantationsgesetz wurden die Organe aufgrund von zwei Kriterien an die Empfänger verteilt, so einmal die Dringlichkeit, aber auch die Erfolgsaussicht. Doch waren diese beiden Kriterien in der Praxis nicht zusammen durchführbar, denn oftmals lagen die Erfolgsaussichten bei besonders hohen Dringlichkeiten eher schlecht.
So will man nun zukünftig bei Lungentransplantationen, wie in den USA schon seit 2005 üblich, nach einem anderen Modus verfahren, wie die Bundesärztekammer (BÄK) beschlossen hat. Dabei wird ein sogenannter in den USA entwickelter Lungenallokations-Score (LAS) zugrunde gelegt. Bei diesem LAS werden mehr als zwanzig verschiedene medizinische Parameter berücksichtigt, die dann die Dringlichkeit und Erfolgsaussicht anzeigen.
So kommt es zu einer Art Punktesystem zwischen 0 bis 100, wobei die Überlebenswahrscheinlichkeit mit oder ohne Transplantation innerhalb eines Jahres angegeben wird. Je höher dieser Wert ausfällt, desto höher sind auch die Chancen und der betreffende Patient wird in der Warteliste höher eingestuft.
Wenn der Wert bei 50 liegt, so wird der Patient alle zwei Wochen neu beurteilt. Bei einem Wert unter 50 erfolgt die Neubeurteilung alle drei Monate. Bei der bisherigen Regelung wurde auch besonders die Wartezeit berücksichtigt, doch manchmal war der Patient zum Zeitpunkt der Transplantation schon zu krank um diese zu überleben. Dies soll zukünftig aber vermieden werden.