Für Schaden am Auto durch Kinderfahrrad müssen Eltern nicht haften

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
31. Mai 2011

Ein fünfjähriges Mädchen fuhr mit seinem Kinderrad alleine zum Kindergarten und dabei fiel das Rad gegen ein Auto und zerkratzte dies. Daraufhin wollte der Autobesitzer von den Eltern des Kindes den Schaden ersetzt bekommen, weil diese ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten und ein Kind in diesem Alter nicht allein fahren dürfe.

Doch das Amtsgericht in München stellte sich nun auf die Seite der Eltern und wies die Klage des Autobesitzers ab. In der Begründung hieß es, dass Eltern ihre Kinder zu einer Selbstständigkeit erziehen müssen und das Kind auch schon seit zwei Jahren immer mit dem Kinderrad unterwegs war, so dass eine Aufsichtspflicht der Eltern nicht bedeutet, dass sie immer das Lenkrad des Fahrrad des Kindes festhalten müssen.