Für schnelle Pedelecs ist ein Motorradhelm Pflicht
Wer mit einem 45 km/h schnellen Pedelec, also einem Fahrrad mit elektrischem Antrieb fährt, muss einen Motorradhelm tragen. Ein Fahrradhelm reiche dafür nicht aus, sagt der ADAC. Ein solches Modell gelte als Kleinkraftrad.
Deshalb muss der Fahrer auch ein Versicherungskennzeichen an seinem Pedelec anbringen und einen Mopedführerschein besitzen. Er darf mit seinem Gefährt auch auf keinem Fahrradweg fahren.