Für zuckerkranke Kinder gibt es einen Steuerfreibetrag
Bei der Einkommenssteuererklärung kann für ein Kind mit Typ-1-Diabetes ein Steuerfreibetrag in Höhe von 3700 Euro geltend gemacht werden. Dafür muss das Versorgungsamt dem Kind das "Merkzeichen H" bescheinigen, das in der Regel bis zum 16. Lebensjahr gewährt (wird), in Ausnahmefällen auch bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, schreibt der Rechtsanwalt Oliver Ebert, Stuttgart, im Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber".
Meist werde vom Versorgungsamt gleichzeitig eine befristete Schwerbehinderung festgestellt. Ebert rät aber, die möglichen Nachteile einer anerkannten Behinderung, etwa bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche zu bedenken und dabei auch das Kind mit einzubeziehen.