Funktionsfähiger Internetanschluss so wichtig wie intaktes Auto - Bei Ausfall gibt´s Ersatz

Von Marion Selzer
29. Januar 2013

Wie die Richter vom Bundesgerichtshof nun entschieden haben, können Kunden bei einem Ausfall des Internetanschlusses Schadensersatzansprüche geltend machen.

Das gilt auch dann, wenn das Internet ausschließlich für private Zwecke genutzt wird. Die Richter sind der Ansicht, dass ein funktionsfähiger Internetanschluss inzwischen genauso wichtig für die Lebensführung geworden ist, wie Telefon und Auto.

Allerdings können Geschädigte nicht auf große Summen hoffen. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs richtet sich dabei nach den Kosten für den Anschluss.