Gasversorger sperren sich gegen Rückzahlungen - trotz BGH-Urteil

Von Dörte Rösler
13. September 2013

Im Juli 2013 beschied der Bundesgerichtshof, dass Preiserhöhungen für Gas in vielen Fällen unzulässig waren. Die Versorger müssten den Kunden deshalb Geld zurückzahlen. In der Praxis sperren sich die Unternehmen jedoch.

Betroffen sind Preisanpassungen, bei denen der Anbieter seinen Sonderkunden keine konkreten Gründe für die Änderung genannt hat. Diese sind regelmäßig unwirksam und laut BGH-Urteil haben die Verbraucher ein Recht auf Rückerstattung. Wenn der Gasversorger den Antrag ablehnt, können die Kunden klagen.

Verbraucherschützer empfehlen diesen Schritt sogar. Da die Prozesskosten erheblich sind, sollten allerdings nur Kunden mit Rechtsschutzversicherung vor Gericht gehen. Für welche Verträge eine Klage vielversprechend ist, erklären die Mitarbeiter der Verbraucherzentralen.