Gefängnis für bewusstes Falschparken auf der Autobahn möglich
Tief in sein Portmonee greifen muss ein Lkw-Fahrer, der aus Ärger über einen überfüllten Rastplatz seinen Laster demonstrativ auf einer Autobahnzufahrt abstellte. Erst nach dem Eintreffen der herbeigerufenen Polizei gab der Brummi-Fahrer den Weg wieder frei.
Da er durch sein Verhalten den gesamten Verkehr eine Stunde lahmlegte, verurteilte ihn das Amtsgericht Kassel zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro sowie einem Fahrverbot von einem Monat. Dabei hätte es den Kraftfahrer noch härter treffen können. Da der Richter das Verhalten als Nötigung einstufte, hätte er auch eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verhängen können. Aufgrund der persönlichen Lebenssituation des verwitweten, dreifachen Familienvaters verurteilte ihn das Gericht jedoch nur zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro und einem Fahrverbot.
Quelle
- http://www.n-tv.de/auto/Falschparken-ist-Noetigung-article2193991.html Abgerufen am 3. Januar 2011