Gefängnisstrafen wegen sexueller Ausbeutung und Menschenhandel

Von Ingrid Neufeld
10. Juli 2013

Eine Zuhälterbande hatte junge Frauen aus Rumänien im Alter zwischen 16 und 24 Jahren nach Deutschland gebracht, in dem sie ihnen ausgesprochen interessante berufliche Möglichkeiten in Aussicht gestellt, oder andere falsche Versprechungen gemacht hatten. In Deutschland angekommen, zwangen sie die Frauen zur Prostitution in ihren Bordellen. Dort mussten sich die Frauen zu Pauschalpreisen Freiern anbieten. Die Zuhälter kamen auf die Idee, im ganzen Bundesgebiet "Flatrate-Bordelle" zu entwickeln.

Bei dieser Geschäftsmethode zahlten die Freier einen pauschalen Eintrittspreis und konnten dafür mit so vielen Frauen verkehren wie sie wollten. Die Frauen wurden mit Belohnungen, oder auch mit Strafen bei der Stange gehalten. Oftmals kamen auf eine Frau über 30 Freier am Tag. Die "Flatrate-Bordelle" wurden in verschiedenen Städten betrieben, beispielsweise in Wuppertal, Heidelberg, Barsinghausen, Recklinghausen und Berlin-Schönefeld.

Jetzt wurde der Zuhälterbande das Handwerk gelegt. Einige der Mitglieder müssen nun wegen sexueller Ausbeutung und Menschenhandel bis zu achteinhalb Jahren ins Gefängnis. Das Strafmaß wurde vom Landgericht Stuttgart festgelegt und vom Bundesgerichtshof bestätigt.