Gefahrensymbole, die jeder kennen sollte
Putzmittel unterliegen ab 2015 einer neuen Kennzeichnungspflicht. Die Hersteller sind dann dazu verpflichtet, die Mittel so zu kennzeichnen, dass mögliche Gefahren sofort erkannt werden können. Damit dies auch gelingt, muss man als Verbraucher die Symbole aber auch deuten können.
Das momentan noch gängige orange Warnzeichen mit schwarzem Kreuz in der Mitte wird dann von drei neuen Symbolen abgelöst, die weltweit auf die Putzmittel aufgedruckt werden sollen und so für eine Vereinheitlichung der Warnhinweise sorgen.
Neu in der Kennzeichnung ist dann das Ausrufezeichen. Es weist auf eine mögliche Reizung der Augen hin. Der Umriss eines Oberkörpers zeigt an, dass beim Verschlucken des Mittels akute Gesundheitsgefahr besteht. Hinzu kommen die bekannten Flammensymbole sowie der Fisch und der Baum, die auf eine Umweltgefahr hinweisen.