Gegen den Willen, aber für die Gesundheit - Ärzte sollen mehr Rechte bei Zwangsbehandlungen bekommen

Von Cornelia Scherpe
15. November 2012

Nicht jeder Patient ist glücklich über die Art und Weise, wie ein Arzt ihn behandelt. Normalerweise kann man dann zu einem anderen Mediziner gehen oder sich einfach vor dem Start einer Therapie eine unverbindliche zweite Meinung einholen. Es gibt allerdings auch akute Fälle, in denen ein Arzt schlicht handeln muss, auch ohne die Zustimmung des Patienten. Solche Zwangsbehandlung bringen immer ethische Probleme mit sich und sind rechtlich kompliziert.

Bisher stehen Ärzte auf schwankendem Boden, wenn sie sich für die Gesundheit eines Patienten einsetzen und damit seinem Willen widersprechen. Dieser Boden soll nun stabiler werden. Die Bundesregierung möchte sich auf die Seite dieser Mediziner stellen und ihnen unter strengen Auflagen eine rechtliche Sicherheit bieten. Erfüllt die Situation gewisse Voraussetzungen, so darf ein Arzt bei psychisch kranken Menschen selbst die Medikamente bestimmen. Diese als Entlastung geplante Regelung wird von der Opposition allerdings sehr misstrauisch betrachtet. Von deren Seite aus heißt es, dass die Neuregelung zu schnell kommt und man sich mehr Zeit für Detailfragen lassen sollte.

Eine heiße Diskussion entstand im Juni 2012, da es extrem viele Zwangsbehandlungen gegeben hatte. 2011 hatte man mehr als 55.000 Zwangseinweisungen registriert. Die Richter des Bundesgerichtshofes hatten daraufhin bestimmt, dass man Menschen zwar noch gegen ihren Willen einweisen, aber nicht mehr ohne Genehmigung behandeln darf. Dies kann erst wieder geschehen, wenn die Regierung hierfür klarere Regeln aufstellen kann. Daher wurden nun die neuen Regeln erarbeitet.