Geld nach der Scheidung - Versicherungsschein beachten

Von Ingo Krüger
15. August 2011

Auch nach einer Scheidung können weiterhin finanzielle Ansprüche zwischen den ehemaligen Eheleuten bestehen. Und zwar nicht nur Unterhaltszahlungen und Alimente, sondern auch Ansprüche aus der Lebensversicherung eines früheren Partners. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Az 10 U 973/10). Voraussetzung ist, dass der Ex-Partner weiterhin im Versicherungsschein als bezugsberechtigt eingetragen ist.

Im konkreten Fall hatte eine Witwe dagegen geklagt, dass nach dem Tod ihres Mannes eine frühere Ehefrau Geld aus der Lebensversicherung ihres verstorbenen Gatten erhalten sollte. Sie erklärte, dass dies doch lebensfremd sei. Dieser Argumentation wollten die Richter jedoch nicht folgen. Entscheidend, so das OLG, sei allein der Eintrag im Versicherungsschein.