Geld zurück bei Fast-Absturz im Ferienflieger
Wenn ein Urlaubsflieger beinahe abstürzt, haben die mitgeflogenen Reisenden das Recht auf eine Zurückerstattung ihres Reisepreises. Dies verkündete der Bundesgerichtshof (BGH), nachdem ein Duisburger Ehepaar, das beim Türkei-Urlaub beinahe abstürzte, geklagt hatte.
Richter Klaus-Jürgen Melullis begründete sein Urteil damit, dass ein solches Erlebnis wie ein Beinahe-Absturz eines Flugzeuges den Erholungseffekt des Urlaubes zunichte machen könne. Allerdings wurde dem Urteil hinzugefügt, dass eine Geldrückerstattung lediglich unter besonderen Umständen erfolgen würde.