Geldgeschenke unter Ehepaaren können steuerpflichtig sein

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
13. Juli 2012

Wenn sehr hohe Einzahlungen oder Überweisungen auf ein Gemeinschaftskonto von Ehepartnern verbucht werden, so kann dies eventuell als Schenkung gewertet werden, so dass dann diese Einzahlungen steuerpflichtig werden können, wie das Deutsche Forum für Erbrecht berichtet.

So hatte ein Ehemann innerhalb von drei Jahren zirka 2,8 Millionen Euro auf das gemeinsame Konto eingezahlt und das Finanzamt beurteilte die Hälfte der Summe als Schenkung an den Ehepartner und forderte 200.000 Euro als Schenkungssteuer, was auch der Bundesfinanzhof bestätigte.

Aus diesem Grund empfehlen Erbrechtler grundsätzlich getrennte Konten mit wechselseitigen Vollmachten einzurichten oder bei einem Gemeinschaftskonto im Vorfeld schriftlich festzulegen, dass der jeweilige Partner, der die Einzahlung nicht vornimmt, dieses Geld nicht für sich alleine verwendet.