Gema und Youtube streiten über Hosting und Streaming
Momentan diskutiert die GEMA mit Googles Videoplattform Youtube über zwölf Lieder, welche geschützt sind und in Zukunft über das Portal nicht mehr abrufbar sein sollen. Das Landgericht Hamburg soll dabei im Detail klären, wie man das Bereitstellen von Filmen sowie Musiktiteln im Internet grundsätzlich regeln kann.
Laut der GEMA sind auch beim Veröffentlichen von Musikvideos dieselben Nutzungsrechte wie beim Streamen von Audiotiteln betroffen. Dies bedeutet nichts anderes, als die Kopie-Erstellung eines Werkes und dessen Publikation im WorldWideWeb. Während Google Youtube als reine Hosting-Plattform sieht, betrachtet die Gema das Portal eher als Content-Provider.
Natürlich ist es verständlich, dass Youtube die von den Nutzern hochgeladenen Videos und Musiktitel nicht direkt überprüfen kann, da über 60 Stunden Videomaterial pro Minute hochgeladen werden.
Quelle
- http://www.n-tv.de/technik/Wichtiges-Youtube-Urteil-faellt-article6063601.html Abgerufen am 23. April 2012