Gendiagnostikgesetz beschlossen. Sensible Daten werden besser geschützt
Am 15.05.09 wurde im Bundesrat das neue Gendiagnostikgesetz bestätigt. Ziel der neuen Regelung ist es, die Möglichkeit genetischer Untersuchungen für den Einzelnen und den Schutz von sensiblen Gesundheitsdaten zu gewährleisten. Ausschließlich Ärzte sollen diese Untersuchungen durchführen dürfen und das auch nur mit Einwilligung des Patienten. Pränatale Untersuchungen müssen auf rein medizinische Zwecke beschränkt bleiben.
Weiteres zentrales Element des Gesetzes ist die genetische Beratung, die Betroffene und Angehörige in die Lage versetzen soll die Entscheidungsmöglichkeiten, unter Berücksichtigung des medizinisch-genetischen Hintergrunds, verstehen und abwägen zu können.
Verboten wurden heimliche Vaterschaftstests und Tests auf Krankheiten, die nach dem 18. Lebensjahr ausbrechen könnten. Außerdem geplant ist ein wirksamer Schutz vor der unbefugten Weitergabe von Gesundheitsdaten an Dritte, wie zum Beispiel an Versicherungen, Arbeitgeber, oder die Polizei.