Gericht entscheidet im Olympia-Streit: Die Seglerinnen Kadelbach und Belcher dürfen nach London

Von Frank Hertel
25. April 2012

Für Leistungssportler ist eine Olympia-Teilnahme nicht nur emotional das bedeutendste Ereignis, sondern auch finanziell. Nur vor diesem Hintergrund kann man verstehen, dass nun ein deutsches Gericht über die Olympia-Teilnahme eines Sportteams entschieden hat. Das Hamburger Landgericht entschied, dass die sogenannten 470er-Seglerinnen Kathrin Kadelbach und Friederike Belcher zu den Sommerspielen nach London fahren dürfen.

Ihre direkten deutschen Konkurrentinnen Tina Lutz und Susann Beucke hatten eine einstweilige Verfügung beim "Deutschen Segelverband" durchgesetzt, die das Hamburger Gericht nun aufhob. Lutz und Beucke fühlten sich bei der nationalen Ausscheidungsserie während der WM vor der Küste des australischen Perth benachteiligt. Lutz´Anwalt Michael Lehner will auch nach dem Urteil nicht aufgeben und überlegt sich, wie er doch noch seine Mandantinnen zur Olympiade klagen kann.

DSV-Präsident Rolf-Otto Bär hofft dagegen, dass die Sache nun endlich entschieden ist.

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