Gericht erkennt Sehnenscheidenentzündung bei Computernutzer als berufsbedingt an

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
21. November 2006

Eine Sehnenscheidenentzündung nach jahrelanger Computerarbeit muss als Berufskrankheit anerkannt werden, berichtet das Apothekenmagazin Diabetiker Ratgeber.

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat einer Beamtin des gehobenen Dienstes entsprechend Recht gegeben. Die Frau erledigte rund 90 Prozent ihrer Arbeit am Rechner. Sie erlitt eine Sehnenscheidenentzündung der rechten Hand, die sich trotz Therapie nicht besserte.

Da eine andere Ursache nicht erkennbar sei, so das Gericht, komme nur eine Berufskrankheit in Betracht. (Az.: 3 A 38/05)