Gericht lehnt komplette Fällung einer Birkenallee trotz Pollengefahr ab
Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße hat die Klage eines Ehepaars abgewiesen, das von der Gemeinde die Fällung von Straßenalleebäumen gefordert hatte.
Das Ehepaar leidet unter einer Birkenpollen-Allergie und verlangte deshalb die Fällung aller Birken, die in der Nähe ihres Grundstücks stehen. Die Gemeinde lehnte eine komplette Fällung von etwa 30 Birken ab und will nur kranke Bäume durch andere Sorten ersetzen.
Vor Gericht wies das Ehepaar zwar noch auf die höheren Kosten für die Krankenkassen hin, wegen der notwendigen Medikamente gegen die durch die Birkenpollen verursachten Allergien. Aber der zuständige Richter hielt die geforderte Maßnahme für zu übertrieben und man kann nicht immer nur auf die Bedürfnisse von einzelnen Personen eingehen, denn sonst müssten vielerorts ganze Alleen gefällt werden, denn überall gibt es Allergiker.