Gericht untersagt unerwünschte Post von Kabel Deutschland

Von Max Staender
5. Februar 2014

Das Oberlandesgerichts München hat jetzt entschieden, dass Unternehmen keine Werbung an Verbraucher schicken dürfen, wenn dies es ausdrücklich nicht wünschen. Damit haben die vorsitzenden Richter nun einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands stattgegeben.

Im verhandelten Fall wurde einem Mann der Anschluss ans Glasfasernetz angeboten, der dies in einer E-Mail kurzerhand ablehnte und sich das Zusenden weiterer Werbung verbat. Obwohl Kabel Deutschland dem Mann schriftlich zusicherte, dass man ihn in einer internen Sperrliste aufnehme, erhielt er in den folgenden Monaten fünf Werbesendungen des Unternehmens. Bei diesen Briefe handelte es sich jedoch um so genannte Postwurfsendungen und waren nicht persönlich adressiert. Daraufhin wandte sich der Mann an den Verbraucherzentrale Bundesverband, der den Kabelnetzbetreiber abmahnte und anschließend verklagte.

Sollte Kabel Deutschland das gefällte Urteil missachten, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro, wahlweise auch eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.