Gericht untersagt unverbindliche Flugzeiten in Reiseverträgen

Von Alexander Kirschbaum
15. Februar 2013

Die Flugzeiten, die Reiseveranstalter in Pauschalreiseverträgen angeben, müssen verbindlich sein, wie das Oberlandesgericht Celle in einem aktuellen Urteil bekräftigt.

In dem speziellen Fall konnte der Reiseveranstalter Tui durch Klauseln in Pauschalreiseverträgen Flugzeiten im Nachhinein jederzeit ändern. Gegen diese Unverbindlichkeit hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen geklagt.

Der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle berief sich in seiner Urteilsbegründung auf das Recht allgemeiner Geschäftsbedingungen. Reiseveranstalter dürfen Flugzeiten demnach nicht nach freiem Belieben ändern oder einseitig festlegen, da sich dadurch die vertragliche Leistung für die Reisenden ändert.

Eine Änderung der Flugzeiten käme nur in Frage, wenn diese dem Reisenden vorher schriftlich und plausibel begründet wird. Die Klausel "Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich" darf in Pauschalreiseverträgen künftig nicht mehr auftauchen, da sie laut dem Gericht missverständlich ist. Tui kann das Urteil noch in der nächsten Instanz anfechten.