Baulärm im Hotel ist ein Reisemangel

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
19. November 2012

Wenn Urlauber durch dauernden Baulärm in ihrem Hotel belästigt werden, so stellt dies einen erheblichen Reisemangel dar, der zu einen Preisnachlass von 35 Prozent führt, wie das Landgericht Frankfurt in einem Fall urteilte.

Ein Kläger hatte eine Pauschalreise zur Insel Mauritius, östlich von Madagaskar im Indischen Ozean gelegen, gebucht. Aber anstatt ruhige Urlaubstage im Paradies zu genießen, wurde der Kläger den ganzen Tag von dem Baulärm in der Hotelanlage, Presslufthammer und Kreissägen gestört. Selbst am wenige hundert Meter entfernten Strand war der Lärm zu hören. Der Hotelbetreiber empfahl deswegen dem Urlauber, einen zweiten Strand zu benutzen, aber dieser war mehr für verschiedene Sportaktivitäten vorgesehen, so dass es auch dort nicht ruhig zuging.

Wie auch die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrem Magazin schreibt, stellt eine solche Lärmbelästigung einen erheblichen Reisemangel dar, der einen Preisnachlass von 35 Prozent gerechtfertigt, so dass dem Kläger von seinem Reisepreis in Höhe von 5344 Euro eine Rückerstattung von 1870 Euro zusteht.