Gericht verurteilt Bücherdieb zu einer Gefängnisstrafe
Das Landgericht Münster hat jetzt einen 40-jährigen Mann, der während seiner Studienzeit tausende von Fachbüchern aus Bibliotheken in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gestohlen hatte, zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt.
Der damalige Student ging in die Bibliotheken und lieh sich dort die Bücher nicht aus, sondern versteckte diese unter seinem Pullover oder auch in einem Aktenordner und nahm sie mit nach Hause, wo er die Fachbücher über das Internet weiterverkaufte. Auch einen 30-bändigen Brockhaus im Wert von 2.600 Euro schmuggelte der Student aus den Räumen der Bibliothek. Der Gesamterlös den der Student mit dem Verkauf der gestohlenen Büchern erzielte betrug etwa 40.000 Euro.
Als Verteidigung gab der 40-Jährige an, dass er seinerzeit einen starken "Drang und Lesezwang" verspürte. Nun kann der Mann sich also seine Bücher aus der Gefängnisbibliothek ausleihen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/panorama/Buechereidieb-muss-in-Haft-article4451781.html Abgerufen am 6. Oktober 2011