Gerichtsurteil - Hochzeit ist keine Gewerbeveranstaltung

Ehepaar verklagt Hochzeitsveranstalter wegen ausbleibender Geschenke

Von Andreas Krämer
8. September 2011

Bei einer Hochzeit handelt es sich um eine Privatfeier - kein Event mit wirtschaftlichen Interessen. Ein Ehepaar musste nun einsehen, dass ihre Hochzeit keine solche Veranstaltung war und den Veranstalter aufgrund entgangener Geschenke verklagen wollte.

Die beiden Parteien handelten allerdings schon vorher kriminell, indem sie eine Steuerhinterziehung vereinbart hatten. Es ist schon abenteuerlich, dass Paare nur wegen der Hochzeitsgeschenke heiraten. Dies sah das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ebenso. Das Paar stellte eine Prozesskostenbeihilfe und musste diesbezüglich eine Niederlage vor dem Landesgericht hinnehmen.

Gegenstand der Gerichtsverhandlung

Der Klage-Grund war die groß angelegte Hochzeitsfeier, wo 620 Gäste eingeladen waren. Deshalb mussten Ersatzräumlichkeiten durch den Veranstalter organisiert werden, da der bereits gemietete Saal noch nicht fertig eingerichtet war. Die Ersatzräumlichkeiten hatten jedoch nur Platz für 400 Personen. Es mussten 220 Gäste ausgeladen werden. Nach Angaben des Hochzeitspaares gingen dadurch Geschenke im Wert von 8250 Euro verloren.

Hochzeiten dienen nicht dazu, Geld zu gewinnen

Der Betrag wurde aus dem Durchschnittswert eines Hochzeitsgschenks unter Abzug der Bewirtungskosten ausgerechnet. Diese Ansicht teilten die Richter jedoch nicht, weil eine Hochzeitsfeier kein wirtschaftliches Event sei. Eine Hochzeit sei nicht dazu da, einen Gewinn zu erzielen.

Die Kläger hatten außerdem Schadensersatz gefordert, welcher aber vor Gericht abgelehnt wurde. Der Hauptgrund für die Entscheidung der Richter war wohl, dass mit dem Veranstalter vereinbart wurde, 50 Prozent der Rechnung ohne Umsatzsteuer schwarz zu bezahlen.