Gerichtsurteil: Krankenkasse muss Kosten für geeignetes Hörgerät übernehmen
Es gibt Situationen, in denen die von den Krankenkassen vorgesehene Standardversorgung einfach nicht ausreicht. So zum Beispiel bei einem 45-jährigen Mann, der jetzt gerichtlich gegen seine Krankenversicherung vorging.
Hintergrund: Die Kasse wollte dem stark hörgeschädigten Mann lediglich ein übliches Hörgerät bezahlen. Sie weigerte sich, die Kosten für ein qualitativ höherwertiges Produkt zu übernehmen. Dieses jedoch war auf Grund der starken Hörschädigung dringend nötig.
Das Sozialgericht Detmold gab dem Kläger Recht: Die Mehrkosten für das jeweils teurere Hörgerät muss er nicht übernehmen. Stattdessen ist die Krankenversicherung verpflichtet, eine adäquate Hörhilfe zu bezahlen. Mit dem bisherigen Gerät konnte der Kläger nicht mehr ausreichend hören, sobald die Umgebungslautstärke zunahm.