Gesetz in Australien: Ab sofort gibt es "Neutrum" als Geschlechtsbezeichnung neben männlich/weiblich

Von Ingrid Neufeld
2. April 2014

Wer in Australien sowohl Merkmale des männlichen als auch des weiblichen Geschlechts aufweist, darf künftig die offizielle Bezeichnung "Neutrum" wählen. Das Oberste Gericht in Australien entschied, dass Menschen nicht mehr zwangsläufig einem Geschlecht zugeordnet werden müssen, sondern dass "als Geschlechtsangabe auch "non-specific" (unbestimmt) zulässig ist".

Norrie May-Welby ist Kläger(in) für dieses Recht. Sie war als Mann geboren worden, hatte 1983 eine Geschlechtsumwandlung vornehmen lassen. Dann hatte sie sich entschlossen, neutral sein zu wollen und dieses Recht vor Gericht durchgesetzt. Diese Rechtsprechung wird von der Zeitung Sydney Morning Herald als "historischen Entscheidung mit weitreichenden Auswirkungen für Institutionen und Einzelpersonen in Australien" gewertet.

Seit November 2013 gibt es in Deutschland einen Zusatz im Personenstandgesetz. Ein Kind, dessen Geschlechtszugehörigkeit nicht eindeutig bestimmbar ist, kann danach ohne Geschlechtsangabe im Geburtenregister verzeichnet werden. Juristisch gesehen gibt es in Deutschland das Geschlecht "neutral", oder "unbestimmt" nicht. Das wird von einigen Interessenverbänden kritisch gesehen