Käuferrechte unter der Lupe

Von Marion Selzer
8. Februar 2012

Was, wenn bei der gekauften Ware zuhause Mängel festgestellt werden oder sie einfach nicht passt oder nicht mehr gewollt ist? Haben Käufer dann immer ein Recht auf Umtausch oder Erstattung des Kaufpreises?

Die Richter vom Amtsgericht München haben nun entschieden, dass auch, wenn viele Einkaufsläden sehr kulant im Umgang mit umtauschwilligen Kunden sind, die Käufer kein generelles Recht auf Umtausch haben, sofern kein wirklicher Mangel vorliegt. Wer als Kunde auf Nummer sicher gehen möchte, zum Beispiel weil er zuhause überprüfen möchte, ob die neuen Kleidungsstücke zu den alten passen, sollte sich beim Händler die Möglichkeit auf Umtausch durch eine schriftliche Bestätigung absichern lassen.

Denn die Nachweispflicht liegt beim Käufer.