Gesetzliche Krankenkassen kommen nicht für alle Arten des Krankentransports auf

Von Heidi Albrecht
6. März 2014

Die Kosten für einen Krankentransport werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann übernommen, wenn es aus medizinischer Sicht zwingend erforderlich ist. Dazu gehört selbstverständlich die Fahrt in einem Rettungswagen im Notfall. Aber auch Fahrten zur vor- und nachstationären Behandlung werden übernommen. Des Weiteren kommen die gesetzlichen Kassen auch für die Kosten auf, die entstehen, wenn eine Verlegung in ein anderes Krankenhaus erforderlich werden.

Wer für einen ambulanten, chirurgischen Eingriff in ein Krankenhaus muss und damit Kosten für einen möglichen, stationären Aufenthalt spart, bekommt auch diese Fahrt erstattet. Ausnahmen stellen Fahrten dar, die auf eigener Entscheidung und nicht auf Entscheidung des Arztes beruhen. Möchte man beispielsweise in ein anderes Krankenhaus verlegt werden, weil einem das aktuelle nicht gefällt, liegt keine medizinische Notwendigkeit darin und man kommt für diese Fahrtkosten selber auf.

Auch im Ausland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht die Kosten für einen möglichen Rücktransportkosten in die Heimat. Daher ist es immer zu empfehlen, eine Auslandskrankenversicherung vor dem Urlaub abzuschließen.