Gesetzliche Krankenversicherte müssen nicht in jedem Fall die Praxisgebühr zahlen
Die Praxisgebühr wird nicht immer fällig. Patienten, die einen Arzt aufsuchen, um sich einer Schutzimpfung zu unterziehen, müssen dafür keine Praxisgebühr bezahlen.
Jedenfalls wenn es sich um eine Impfung handelt, die den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), gemäß dem Statement der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut, entspricht. Bei diesen Impfungen übernimmt die Kasse die anfallenden Kosten.
Impfungen, die auf jeden Fall übernommen werden sind die gegen Kinderlähmung, oder Diphtherie. Bei einschlägigen Vorerkrankungen und bei Senioren über 60 Jahren gehört auch eine Impfung gegen Grippe dazu.