Warum Kinderärzte in Berlin keine Erwachsenen impfen

Auch wenn es Sinn machen würde, dürfen Kinderärzte in Berlin die Eltern von kleinen Patienten nicht gleich mit impfen

Von Cornelia Scherpe
10. März 2015

Aktuell wird in der Medizinwelt darüber debattiert, warum Kinderärzte in Berlin sich nicht auch um die Eltern kümmern, die mit ihrem Kind zu einem Impftermin erscheinen. Oft bringen die Eltern Sohn und Tochter zum Impfen und es stellt sich im Gespräch heraus, dass Mutter und/oder Vater selbst noch nicht geimpft sind. In diesen Fällen wäre es sinnvoll, die nötige Spritze direkt beim Kinderarzt zu vergeben und den Eltern so den Umweg zum Hausarzt zu ersparen.

Doch diese Maßnahme dürfen Kinderärzte in Berlin nicht so einfach ergreifen. Da sie Pädiater, also Fachärzte für Heranwachsende sind, wäre es eine fachfremde Leistung, die Eltern zu impfen.

Die KV Berlin verbietet das Abrechnen der fachfremden Leistung

Aus diesem Grund dürfen sie die Vergabe von Impfstoffen an Erwachsene nicht abrechnen. Seit Juli 2014 verbietet die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in Berlin das Abrechnen dieser Leistung, bis dahin war es durchaus erlaubt.

Die aktuelle Masernepidemie in der Hauptstadt hat die Diskussion darüber, wie sinnvoll dieses Verbot ist, angefacht. Gerade um die Ansteckung in Familien zu vermeiden, sollten alle Mitglieder geimpft sein und es wäre einfacher, wenn ein Arzt den Impfstatus aller überwacht.

Die Ärztekammer sieht das Impfen als fachübergreifende Leistung an

Die Ärztekammer stimmt dieser Meinung weitgehend zu. Sie sieht das Impfen an sich als fachübergreifende Leistung und daher dürfen auch Kinderärzte einen Erwachsenen impfen. Wichtig sei nur, dass die weitere gesundheitliche Überwachung beim Hausarzt erfolgt.

Die KV Berlin sieht das jedoch anders und lässt die Leistungen nicht abrechnen. Das stößt bei den meisten Beteiligten auf Unverständnis denn die

  • KV Niedersachsen,
  • KV Hamburg,
  • KV Brandenburg,
  • KV Saarland,
  • KV Thüringen,
  • KV Sachsen,
  • KV Sachsen-Anhalt,
  • KV Mecklenburg-Vorpommern und
  • KV Rheinland-Pfalz

sehen das Impfen als fachübegreifend an und lassen ihre Kinderärzte die Leistung bei Erwachsenen abrechnen. Immerhin sei es auch eine Motivation für das Kind, wenn dieses sieht, wie Mama und Papa sich impfen lassen.