Gesundheitskosten: Mitrechnen kann Rückerstattung bringen
Kein gesetzlich Krankenversicherter muss mehr als zwei Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens für Gesundheitskosten wie Heil- und Hilfsmittel, Praxisgebühren oder Krankenhausaufenthalte tragen. Sind die Ausgaben höher, erstattet die Kasse diesen Betrag. Dazu müssen Patienten aber eindeutige Belege vorlegen, berichtet das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau.
Anerkannt werden nur namentlich und mit Datum ausgestellte Quittungen. Für schwer chronisch Kranke - zum Beispiel Diabetiker und Asthmatiker - gilt sogar nur ein Prozent des Bruttoeinkommens als Ausgabengrenze. Auch wer diese bisher nie erreicht hat, sollte sich für 2006 das Sammeln der Belege vornehmen: Kosten im Krankheitsfall kommen oft überraschend.