Gesundschreibung trotz bestehender Krankheit? Hier finden Sie wertvolle Tipps

Von Thorsten Hoborn
27. Januar 2010

Es kommt häufiger vor als man denkt, dass Krankenkassen-Gutachter des Medizinischen Dienstes Patienten, die noch nicht vollständig genesen sind, dennoch gegen ihren Willen und offensichtlichen Krankheitssymptomen zum Trotz, gesundschreiben. Verunsicherte Patienten stehen vor dem Dilemma, dass sie in ihrem kranken Zustand dem Arbeitgeber wieder vollständig mit ihrer Arbeitskraft zur Verfügung stehen und parallel den Kampf der Glaubwürdigkeit mit der Krankenkasse führen müssen.

In diesem Fall ist es wichtig, schnell zu handeln und sich nicht einschüchtern zu lassen, denn mit der ‘Gesundschreibung’ endet der Bezug des Krankengeldes. Daher legen Sie umgehend Widerspruch gegen die Einstellung der Krankengeldzahlung ein und bitten Sie ihren Hausarzt um eine erneute medizinischen Einschätzung. Dieses Zweitgutachten kann bei der Krankenkasse zur erneuten Überprüfung ihrer Arbeitsunfähigkeit führen.