Gleichstellung im Erbrecht - Ehelich oder unehelich spielt keine Rolle mehr

Von Marion Selzer
8. Februar 2013

Wie die Richter vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschieden haben, dürfen uneheliche Kinder bei Erbrechtsfragen nicht länger schlechter gestellt werden als ehelich gezeugte Geschwister.

Diese Regelung soll sogar rückwirkend gelten, so die Richter vom EuGH. Dieses Urteil sprengt die Rechtsprechung vieler Länder, in denen eine Vaterschaftsanerkennung die Grundvoraussetzung für einen Erbrechtsanspruch ist.

Auch die deutsche Gesetzgebung sieht solch eine Einschränkung vor, die nicht länger mit dem EU-Recht vereinbar ist.