Trennung - Gleiches Recht für Mütter und Väter

Von Carina Simoes Soares
15. November 2010

Stößt dem Nachwuchs etwas zu, werden Eltern nur bei grober Fahrlässigkeit zur Verantwortung gezogen. Wenn die Eltern allerdings getrennt leben, war bis vor kurzer Zeit noch nicht eindeutig geklärt, wer von beiden die Verantwortung trägt.

Im Fall eines Jungen, der während eines Besuchs bei seinem Vater in eine Regentonne stürzte und seitdem behindert ist, entschied das Verfassungsgericht kürzlich, dass dem Vater nicht die alleinige Schuld trifft. Auch im Fall einer Trennung sind beide Elternteile für das Kind verantwortlich: Das Haftungsprivileg gelte deshalb für beide Erziehungsberechtigten gleichermaßen.

Voraussetzung ist, dass beide Elternteile die tatsächliche Verantwortung haben, also Erziehungsberechtigte sind. Dazu zählt auch, dass sie beide regelmäßigen Kontakt zum Nachwuchs haben.

In dem aktuellen Fall ist bis jetzt allerdings noch unklar, ob dem Vater Pflegekosten erstattet werden. Dazu versucht das zuständige Gericht derzeit noch zu klären, ob der Mann groß fahrlässig gehandelt hat.