Göttliche Worte - Inspiration aus dem Jenseits ist urheberrechtlich geschützt

Von Dörte Rösler
20. Mai 2014

Ob himmlische Eingebung oder inspirierender Traum - wer übersinnliche Botschaften aufschreibt, genießt daran auch das Urheberrecht. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem ungewöhnlichen Urteil bestätigt.

Im verhandelten Fall ging es um das Buch "A Course in Miracles", das eine amerikanische Psychiatrie-Professorin bereits 1975 verfasst hat. Darin schreibt die Autorin, wesentliche Teile des Textes seien ihr in Wachträumen von Jesus diktiert worden. Sie sei also lediglich eine Schreibkraft Gottes gewesen. Nach einer Überarbeitung wurde das Buch in das amerikanische Copyright-Register eingetragen und verkaufte sich inzwischen weltweit mehr als 2,5 Millionen Mal.

Die Rechte liegen mittlerweile bei einer Stiftung - und diese wehrte sich gegen einen deutschen Verein, der einzelne Textpassagen kostenlos im Internet veröffentlichte. Mit Erfolg, denn die Frankfurter Richter urteilten, dass auch Werke, die unter metaphysischem Einfluss entstehen, rechtlich dem menschlichen Verfasser zuzurechnen sind. Entscheidend sei nicht die Quelle der Inspiration sondern der schöpferische Realakt.