Grundloses Bremsen - bei einem Unfall haftet der Vorausfahrende mit

In manchen Fällen trägt der Vorausfahrende eine Mitverantwortung

Von Dörte Rösler
2. Februar 2015

Wer sein Fahrzeug grundlos bremst, muss bei einem Unfall einen Teil der Kosten tragen. Die sogenannte Mithaftungsquote hat das Amtsgericht München auf 30 Prozent festgelegt. In ihrer Entscheidung erklärten die Richter: wer ohne zwingenden Grund plötzlich abbremse, gefährde andere Verkehrsteilnehmer.

Wer auffährt hat, Schuld - dieser Grundsatz gilt nach dem aktuellen Urteil also nur noch eingeschränkt. Zwar trägt der Auffahrende die Hauptverantwortung für den Unfall, da er nicht den erforderlichen Sicherheitsabstand eingehalten hat. Aber auch die Vorausfahrenden müssen aufmerksam sein. Überraschende Wende- oder Bremsmanöver können teuer werden.

Im verhandelten Fall musste die Fahrerin eines Mercedes knapp 1300 Euro an einen Golf-Fahrer zahlen, weil dieser bei dem Benz aufgefahren war.