Gynäkologin muss Schadenersatz für eine Schwangerschaft zahlen
Verhütungspannen sind schnell passiert, allerdings kann das teuer werden, wenn einem der Fehler als Frauenarzt passiert. Genau dies war bei einer Gynäkologin aus Heidelberg der Fall. Sie hatte einer zum Zeitpunkt des Kunstfehlers 17-jährigen Patientin ein Verhütungsstäbchen eingesetzt. Dies ist ein kleines Stäbchen, das beständig Hormone freisetzt und so eine Empfängnis verhindert.
Doch die Ärztin war nicht aufmerksam bei dem Eingriff, sodass sie beim Herausziehen der Einsetzspritze auch das Stäbchen wieder aus dem Körper der Patientin zog. Der Fehler blieb bei ihr unbemerkt, sodass die Patientin davon ausgehen musste, dass sie nun geschützt sei.
So kam es, dass der Teenager schwanger wurde. Da das Kind zu diesem Zeitpunkt unmöglich in ihr Leben passte, entschied die junge Frau sich für einen Abbruch. Sie verklagte die Gynäkologin, da sie die Schuld allein bei der Ärztin sah.
Das Gericht verhandelte über den Fall und gab der Patientin recht. So entschied das Heidelberger Landgericht, dass die Frauenärztin einen Schadensersatz von 6.000 Euro zu zahlen habe. Nach eingehender Prüfung sei man seitens der Richter sicher, dass die Frau den Fehler hätte bemerken müssen und es sich daher um einen eindeutigen ärztlichen Behandlungsfehler handle.
Zudem hatte sie einen unnötigen Bluttest durchgeführt, nachdem das Stäbchen weder beim Tasten noch beim Ultraschall vorzufinden war. Die Hersteller des Verhütungsmittel weisen zudem Ärzte darauf hin, dass ihre Wirkstoffe gar nicht beim normalen Bluttest gefunden werden können.
Ursprünglich hatte die Klägerin 20.000 Euro gefordert, doch man entschied sich für eine mildere Strafe, da der jungen Frau keine dauerhaften Schäden zugefügt worden.