Haare ab, wer zahlt? - Friseur von Kunde verklagt
Was, wenn der Friseur einem die Haare verschneidet, hat man da einen Anspruch auf Schadensersatz? Wie das Amtsgericht München geurteilt hat, geht das nur, wenn die Frisur dauerhaft leidet oder die Haut am Kopf einen Schaden erleidet.
Im Fall ging es um eine Frau, die nur die Spitzen geschnitten bekommen wollte. Während dem Schneiden der Haare erhob sie auch keinerlei Widersprüche, allerdings beschwerte sie sich ein paar Tage nach dem Haarschnitt, dass die Haare viel zu löchrig geschnitten worden seien und jetzt an verschiedenen Stellen die Kopfhaut zu sehen sei. Als die Friseurin keinen Schadensersatz zahlen wollte, zog die Kundin vor Gericht.
Zwar konnten auch die Richter sehen, dass die Kopfhaut der Klägerin an verschiedenen Stellen zu sehen war, befanden aber, dass der Grund hierfür nicht im Haarschnitt, sondern an dem Haarzustand der Frau lag. Ein Anspruch auf Schadensersatz hat sie daher nicht.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-gibt-es-Schmerzensgeld-article6041301.html Abgerufen am 23. April 2012