Hände frei fürs Lenkrad: Smartphone als Navigationshilfe am Steuer verboten

Von Ingo Krüger
12. März 2013

Jeder Kraftfahrzeugführer muss seine Hände während der Fahrt am Lenkrad lassen. Das schreibt der Gesetzgeber vor. Wer telefonieren möchte, benötigt daher eine Freisprecheinrichtung.

Auch für Autofahrer, die ihr Smartphone nur zu Navigationszwecken nutzen möchten, gibt es keine Ausnahme. Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm geurteilt (Az.: III-5 RBs 11/13).

Die Richter bestätigten damit eine frühere Instanz, die ein entsprechendes Bußgeld in Höhe von 40 Euro verhängt hatte. Ein Verkehrsteilnehmer hatte sein Handy während der Fahrt in der Hand gehalten und es als Ersatz für ein Navigationsgerät benutzt. Eine in seiner Nähe befindliche Polizeistreife hatte dies bemerkt.

Dieses Urteil bedeutet jedoch nicht, dass das Handyverbot am Steuer nun ebenfalls für reine Navis oder sonstige Apparate gilt. Nicht erlaubt sind während der Fahrt auch weiterhin nur Geräte, mit denen man mobil telefonieren kann. Hätte der Betroffene ein reines Navigationsgerät bedient, hätte er kein Bußgeld erhalten.