Härtefall-Verordnung: die Möglichkeit, noch nicht zugelassene Medikamente zu nutzen
Die Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert zur Zeit besonders über das neu ins Leben gerufene Härtefallprogramm. Dieses gibt Patienten eine Chance, deren Medikamente bislang keine Wirkung erzielt haben und die deswegen auf Arzneimittel angewiesen sind, die noch nicht zugelassen wurden. Seit Juli 2010 ist dies möglich.
Doch natürlich gibt es dabei bestimmte Voraussetzungen und Verordnungen. So muss der Medikamente-Hersteller dafür den Einsatz des Mittels beim BfArM beantragen. Dabei ist ein Beweis aus Studien hinzuzufügen, der zeigt, dass dieses bei der jeweiligen Erkrankung helfen könnte. Auch dürfen die Nebenwirkungen und Risiken nicht allzu kritisch ausfallen. Von den Verfahren, die bislang beantragt wurden, wurden zwei abgelehnt.